Beistehend meine aktuellen Leistungssätze und Konditionen bzw. Vorgaben zur ggfs. möglichen Verrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Gerne stehe ich Ihnen hierzu auch zu weiteren Informationen zur Verfügung.
Gesetzlich Versicherte
Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ohne Heilpraktiker-Zusatzversicherung müssen die Heilpraktikerkosten selbst übernehmen. Bei Patienten, die von ihrer Versicherung eine Erstattung erhalten, kommt es in der Praxis zur jeweils individuellen Abrechnung mit allen geleisteten Ziffern aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Privat Versicherte
Der Erstattungssatz von privaten Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen, Beihilfe (Landesbeihilfe oder Bundesbeihilfe), Postbeamtenkrankenkasse, Heilfürsorge (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr, Justizvollzugsbeamte) ist der Satz, den der privat krankenversicherte Patient von seiner Krankenversicherung oder von der Beihilfe für die erbrachte Leistung üblicherweise erstattet bekommt. Fehlen im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker Angaben über den Erstattungssatz, wird die zugrunde liegende Leistung von den entsprechenden Stellen im Allgemeinen nicht ganz oder nicht erstattet. Bei diesen Leistungen ist es sinnvoll, vor Behandlungsbeginn beim Leistungsträger nachzufragen, ob evtl. eine Erstattung dieser Leistung erfolgen kann (Kostenübernahmeerklärung).
Honorarsätze
Mein Stundensatz beträgt z.Zt. 120,00 E. In der Regel dauert der erste Termin aufgrund der ausführlichen Erstanamnese 1,5 bis 2 Stunden. Die Folgetermine sind dann in der Regel 1Stunden-Termine. Bei längerer Anfahrt oder nach Behandlungsbedarf können die Behandlungszeiten gerne auch individuell abgestimmt werden. Die Behandlungseinheit beinhaltet die Erstanamnese, die Folgeanamnese, Untersuchungen, Beratungsgespräche, die körpertherapeutische bzw. manualtherapeutische Behandlung sowie die Dokumentation. Den entsprechenden Betrag bitte ich zum Termin mitzubringen. Selbstverständlich erhalten sie bei Bedarf auch eine Heilpraktikerrechnung über die erbrachte Leistung ausgestellt, die sie dann bei ihrer Krankenkasse einreichen können.
Ausfallhonorar
Für bereits vereinbarte und nicht spätestens 48 Stunden vorher abgesagte Termine beträgt das Ausfallhonorar 60,00 €. Für Absagen am Behandlungstag oder eine nicht erfolgte Absage wird der volle Stundensatz in Rechnung gestellt.
Gemeinsam
Ziele erreichen
Wenn Sie noch Fragen haben oder Informationen benötigen, stehe ich Ihnen auch jederzeit gerne persönlich oder per E-Mail zur Verfügung.